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Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt: Pflicht für jeden Hund

Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt: Golden Retriever an der Leine auf dem Gehweg neben seiner Halterin

Die Hundehaftpflicht ist in Sachsen-Anhalt Pflicht, für jeden Hund und unabhängig von Rasse und Größe. Das ist keine Empfehlung, sondern steht so im Hundegesetz des Landes. Viele Halter wissen davon nichts, weil die Regeln von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt: was das Gesetz verlangt

Maßgeblich ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren, kurz HundeG LSA. In § 2 Absatz 3 steht die Versicherungspflicht: Wer einen Hund hält, muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Tieres eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten, und zwar über

  • mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden
  • mindestens 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden

Dazu kommt die Kennzeichnungspflicht aus § 2 Absatz 2: Spätestens sechs Monate nach der Geburt muss der Hund von einer Tierärztin oder einem Tierarzt einen Transponder bekommen. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gelten weitere Auflagen. Verstöße gegen die Pflichten aus dem Gesetz sind Ordnungswidrigkeiten, das Gesetz sieht dafür Geldbußen bis zu 10.000 Euro vor. Den vollständigen Text finden Sie beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Warum die gesetzliche Mindestsumme knapp bemessen ist

Eine Million Euro klingt nach viel. Bei einem schweren Personenschaden ist die Summe schnell aufgebraucht. Stürzt eine Radfahrerin über die Leine und behält einen Dauerschaden, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall, eine mögliche lebenslange Rente und Schmerzensgeld. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie aus eigener Tasche.

Der Grund dafür steht in § 833 BGB: Als Halter eines privat gehaltenen Hundes haften Sie verschuldensunabhängig und der Höhe nach unbegrenzt. Sie haften also auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben. Deshalb raten wir zu einer Deckungssumme, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegt. Der Aufpreis dafür fällt in aller Regel gering aus.

Was die Hundehaftpflicht abdeckt und was nicht

Versichert sind Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt: Personenschäden, Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden. Nicht versichert sind Schäden an Ihrem eigenen Eigentum, Ihre eigenen Verletzungen und alles, was dem Hund selbst zustößt. Für Tierarztkosten brauchen Sie eine Kranken- oder OP-Versicherung, das ist eine andere Police.

Ein verbreiteter Irrtum: Die Privathaftpflicht springt hier nicht ein. Sie umfasst zahme Haustiere wie Katzen und Kleintiere, Hunde und Pferde ausdrücklich nicht.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Die Beiträge liegen bei den meisten Anbietern nah beieinander. Unterschiede gibt es dort, wo es im Schadenfall darauf ankommt:

  • Sonstige Vermögensschäden. In Sachsen-Anhalt sind 50.000 Euro Pflicht. Nicht jeder Tarif führt diese Position überhaupt auf, und manche liegen darunter.
  • Hundesitter und Hundepension. Passiert etwas, während jemand anderes den Hund führt, greift der Schutz nur, wenn fremde Hüter mitversichert sind.
  • Ungewollter Deckakt. Gute Tarife übernehmen die Folgekosten, einschließlich Aufzucht.
  • Mietsachschäden. Zerkratzte Türen oder ein ruinierter Parkettboden in der Mietwohnung sind nicht automatisch gedeckt.
  • Verstoß gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht. Manche Versicherer kürzen dann die Leistung, andere verzichten darauf. Das ist der Punkt, der im Ernstfall am häufigsten Ärger macht.
  • Auslandsschutz. Prüfen Sie, wie lange ein Aufenthalt versichert ist, wenn Sie mit dem Hund verreisen.
  • Forderungsausfall. Springt ein, wenn ein anderer Hundehalter Sie schädigt und selbst nicht versichert ist.
  • Selbstbeteiligung. Sie senkt den Beitrag und trifft Sie genau dann, wenn etwas passiert.

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt wirklich Pflicht?

Ja. Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern, die die Versicherung für jeden Hund verlangen, nicht nur für bestimmte Rassen. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht teilweise nur für als gefährlich eingestufte Hunde oder gar nicht.

Ab wann muss der Hund versichert sein?

Spätestens drei Monate nach der Geburt. Bei einem Hund aus dem Tierheim oder aus zweiter Hand heißt das: Der Schutz muss ab dem ersten Tag stehen.

Ersetzt die Hundesteuer die Versicherung?

Nein. Die Hundesteuer zahlen Sie an Ihre Gemeinde, in Magdeburg an die Stadt. Mit der Haftpflichtversicherung hat sie nichts zu tun, beide sind unabhängig voneinander fällig.

Ich ziehe um: reicht meine bisherige Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt?

Oft ja, aber prüfen sollten Sie es. Entscheidend sind die beiden Mindestsummen aus § 2 Absatz 3. Vor allem die 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden fehlen in älteren Verträgen häufig.

Was passiert, wenn ich keine Versicherung habe?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld. Schwerer wiegt der zweite Punkt: Ohne Police haften Sie mit Ihrem Vermögen, und bei einem Personenschaden endet das nicht mit dem Sparbuch.

Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt: Beratung aus Magdeburg

Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler in Magdeburg und vergleichen die Tarife nach ihren Bedingungen, nicht nur nach dem Beitrag. Welche Policen für Ihren Hund sonst noch sinnvoll sind, lesen Sie unter Hundeversicherung. Wie wir vergütet werden und was das für Sie bedeutet, steht im Beitrag Was kostet ein Versicherungsmakler?

Rufen Sie uns an unter 0391-7324971 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Das Erstgespräch kostet Sie nichts.

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