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Lebens- und Rentenversicherungen: Was Altverträge jetzt besonders macht

Lebens- und Rentenversicherungen: Widerruf Lebensversicherung
Aktuell wird wieder verstärkt über den Widerruf, Widerspruch oder die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen gesprochen. Dabei ist wichtig: Nicht jeder Vertrag sollte vorschnell beendet, widerrufen oder an Dritte übertragen werden.

Altverträge: Widerspruchsrecht kann weiter bestehen

Für viele ältere Lebens- und Rentenversicherungen kann weiterhin ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht bestehen. Das betrifft insbesondere Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Voraussetzung ist, dass der Versicherer bei Vertragsabschluss nicht oder deutlich fehlerhaft über das Widerspruchsrecht informiert hat.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die gesetzliche Änderung zum Juni 2026 auf diese Altverträge keine Auswirkungen hat. Umgangssprachlich wird in diesem Zusammenhang häufig vom „ewigen Widerrufsrecht“ gesprochen. Juristisch geht es bei vielen dieser Altverträge jedoch um das fortbestehende Widerspruchsrecht.

Vorsicht bei Rückabwicklern und Vertragsoptimierern

Gleichzeitig warnt die Verbraucherzentrale Hamburg vor sogenannten Rückabwicklern und Vertragsoptimierern. Diese werben teilweise mit hohen Mehrerlösen, wenn Lebens- oder Rentenversicherungen rückabgewickelt werden. In der Praxis können jedoch hohe Kosten, unklare Erfolgsaussichten und wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Besonders kritisch ist es, wenn Ansprüche vorschnell abgetreten, Vollmachten unterschrieben oder kostenpflichtige Gutachten und anwaltliche Schritte beauftragt werden, ohne dass der konkrete Vertrag zuvor sauber geprüft wurde.

Unsere Einschätzung als H&N Mein Finanzhaus

Ein bestehender Vertrag sollte nicht vorschnell gekündigt, widerrufen, widersprochen oder an Dritte abgetreten werden. Gerade ältere Lebens- und Rentenversicherungen können wertvolle Garantien, steuerliche Vorteile oder wichtige Zusatzbausteine enthalten.

Entscheidend ist immer die konkrete Einzelfallprüfung:

  • Welche Garantien sind im Vertrag enthalten?
  • Welche Kostenstruktur liegt zugrunde?
  • Welche steuerlichen Folgen entstehen bei Kündigung, Widerspruch oder Rückabwicklung?
  • Bestehen wichtige Zusatzbausteine, zum Beispiel Hinterbliebenen-, Berufs- oder Rentenschutz?
  • Welche Lösung passt wirklich zur persönlichen Situation?

Unser Rat: Erst prüfen, dann entscheiden. Wer unsicher ist, sollte die Vertragsunterlagen fachlich bewerten lassen und keine übereilten Vereinbarungen mit Drittanbietern unterschreiben. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale

Weitere Informationen zum fortbestehenden Widerspruchsrecht bei Altverträgen finden Sie direkt bei der Verbraucherzentrale:

Verbraucherzentrale: Recht auf ewigen Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen

Einen ergänzenden Hinweis zu Rückabwicklern und Vertragsoptimierern finden Sie hier:

Verbraucherzentrale Hamburg: Rückabwickler und Vertragsoptimierer

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