Lebens- und Rentenversicherungen: Was Altverträge jetzt besonders macht

Für viele ältere Lebens- und Rentenversicherungen kann weiterhin ein zeitlich unbefristetes
Widerspruchsrecht bestehen. Das betrifft insbesondere Verträge, die zwischen dem
29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.
Voraussetzung ist, dass der Versicherer bei Vertragsabschluss nicht oder deutlich fehlerhaft
über das Widerspruchsrecht informiert hat.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die gesetzliche Änderung zum Juni 2026 auf
diese Altverträge keine Auswirkungen hat. Umgangssprachlich wird in diesem Zusammenhang
häufig vom „ewigen Widerrufsrecht“ gesprochen. Juristisch geht es bei vielen dieser
Altverträge jedoch um das fortbestehende Widerspruchsrecht.
Gleichzeitig warnt die Verbraucherzentrale Hamburg vor sogenannten Rückabwicklern und
Vertragsoptimierern. Diese werben teilweise mit hohen Mehrerlösen, wenn Lebens- oder
Rentenversicherungen rückabgewickelt werden. In der Praxis können jedoch hohe Kosten,
unklare Erfolgsaussichten und wirtschaftliche Nachteile entstehen.
Besonders kritisch ist es, wenn Ansprüche vorschnell abgetreten, Vollmachten unterschrieben
oder kostenpflichtige Gutachten und anwaltliche Schritte beauftragt werden, ohne dass der
konkrete Vertrag zuvor sauber geprüft wurde.
Ein bestehender Vertrag sollte nicht vorschnell gekündigt, widerrufen, widersprochen oder
an Dritte abgetreten werden. Gerade ältere Lebens- und Rentenversicherungen können wertvolle
Garantien, steuerliche Vorteile oder wichtige Zusatzbausteine enthalten.
Entscheidend ist immer die konkrete Einzelfallprüfung:
Unser Rat: Erst prüfen, dann entscheiden. Wer unsicher ist, sollte die
Vertragsunterlagen fachlich bewerten lassen und keine übereilten Vereinbarungen mit
Drittanbietern unterschreiben. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum fortbestehenden Widerspruchsrecht bei Altverträgen finden Sie
direkt bei der Verbraucherzentrale:
Verbraucherzentrale: Recht auf ewigen Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen
Einen ergänzenden Hinweis zu Rückabwicklern und Vertragsoptimierern finden Sie hier:
Verbraucherzentrale Hamburg: Rückabwickler und Vertragsoptimierer
Altverträge: Widerspruchsrecht kann weiter bestehen
Vorsicht bei Rückabwicklern und Vertragsoptimierern
Unsere Einschätzung als H&N Mein Finanzhaus
Weitere Informationen der Verbraucherzentrale


