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PKV-Beitrag gestiegen? Tarifwechsel nach § 204 VVG richtig nutzen

PKV Tarifwechsel: Stethoskop auf Euro-Scheinen als Sinnbild für steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Ein Brief Ihres Versicherers kündigt eine Beitragsanpassung an, und der neue Betrag liegt deutlich über dem alten. Kündigen ist selten die richtige Antwort, denn dabei verlieren Sie Ihre Alterungsrückstellungen. Es gibt einen Weg, der oft übersehen wird: den PKV-Tarifwechsel innerhalb Ihrer eigenen Gesellschaft nach § 204 VVG.

Was das Tarifwechselrecht bedeutet

§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen nehmen Sie dabei mit. Der Versicherer muss diesen Wechsel ermöglichen, Sie brauchen keine Zustimmung und keine Begründung.

Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen zulässig. Wechseln Sie in einen Tarif mit gleichem oder geringerem Leistungsumfang, darf der Versicherer weder Ihren Gesundheitszustand prüfen noch einen Risikozuschlag verlangen. Enthält der neue Tarif einzelne bessere Leistungen, kann der Versicherer für diesen Teil einen Zuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Sie können solche Mehrleistungen auch ausschließen und damit die Prüfung vermeiden.

Warum der Beitrag überhaupt steigt

Versicherer dürfen Beiträge nicht nach Belieben anheben. Eine Anpassung setzt einen auslösenden Faktor voraus: Die tatsächlichen Ausgaben oder die Lebenserwartung weichen dauerhaft von der Kalkulation ab. Ein unabhängiger Treuhänder muss der Anpassung zustimmen. Dass Beiträge trotzdem spürbar steigen, liegt an medizinischem Fortschritt und höheren Behandlungskosten. Das trifft die gesetzliche Krankenversicherung genauso, dort zeigt es sich nur über Beitragssätze und Zusatzbeiträge.

Wichtig für Ihre Entscheidung: Ein Tarif, der für Neukunden geschlossen wurde, ist nicht automatisch teurer. Warum dieser verbreitete Gedanke oft nicht stimmt, steht in unserem Beitrag über geschlossene PKV-Tarife.

Wann sich ein PKV-Tarifwechsel lohnt

Ein Wechsel ist einen Blick wert, wenn Ihr Tarif seit Jahren nicht mehr angepasst wurde, wenn Sie Leistungen bezahlen, die Sie nie nutzen, oder wenn der Beitrag im Ruhestand zur Belastung wird. Häufig gibt es im selben Unternehmen neuere Tarife mit ähnlichem Schutz und anderer Kalkulation.

Ebenso oft ist der Wechsel aber nicht die beste Lösung. Wer einen alten Tarif mit sehr gutem Leistungsumfang hat, gibt beim Wechsel womöglich Zusagen auf, die es heute nicht mehr gibt. Ein niedrigerer Beitrag nützt wenig, wenn im Leistungsfall entscheidende Punkte fehlen. Deshalb gehört vor jede Entscheidung ein Vergleich der Bedingungen, nicht nur der Beiträge.

Diese Stellschrauben gibt es außerdem

Neben dem Tarifwechsel können Sie den Selbstbehalt erhöhen und damit den Beitrag senken. Sie sollten dann aber sicher sein, dass Sie den Selbstbehalt im Krankheitsfall auch tragen können. Manche Verträge enthalten Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter. Und in besonderen Lebenslagen gibt es den Standard- und den Basistarif, deren Beitrag begrenzt ist, deren Leistungen dafür aber deutlich eingeschränkt sind.

So läuft der PKV-Tarifwechsel Schritt für Schritt ab

  1. Fordern Sie bei Ihrem Versicherer eine Übersicht aller Tarife an, die für Sie infrage kommen, samt Beitrag und Leistungsumfang.
  2. Vergleichen Sie die Bedingungen der Zieltarife mit Ihrem heutigen Schutz, Punkt für Punkt.
  3. Prüfen Sie, welche Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
  4. Stellen Sie den Wechselantrag schriftlich unter Berufung auf § 204 VVG.
  5. Lassen Sie sich die Umstellung bestätigen und legen Sie die Unterlagen zu Ihren Vertragsakten.

Häufige Fragen zum PKV-Tarifwechsel

Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellungen?

Nein. Beim Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft werden die Rückstellungen angerechnet. Verloren gehen sie erst, wenn Sie den Vertrag kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Dort wird nur ein gesetzlich festgelegter Übertragungswert mitgenommen, und der ist in der Regel deutlich kleiner.

Kann mein Versicherer den Wechsel ablehnen?

Den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz kann er nicht ablehnen. Er darf lediglich für echte Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung verlangen oder für diesen Teil einen Risikozuschlag erheben.

Ist ein PKV-Tarifwechsel auch aus einem geschlossenen Tarif möglich?

Auch aus einem geschlossenen Tarif können Sie wechseln, und Sie können in bestimmte geschlossene Tarife hineinwechseln. Geschlossen heißt nur, dass keine Neukunden mehr aufgenommen werden.

Sollte ich stattdessen den Versicherer wechseln?

Selten. Beim Anbieterwechsel beginnen Sie mit neuer Gesundheitsprüfung, neuem Eintrittsalter und im Wesentlichen ohne Ihre bisherigen Rückstellungen. Für die meisten Versicherten ist der interne Tarifwechsel der günstigere Weg.

Ihren Beitrag prüfen lassen

Wir von H&N Mein Finanzhaus in Magdeburg arbeiten als Honorarberater. Beim PKV-Tarifwechsel heißt das: Wir bekommen keine Provision dafür, dass Sie umstellen, und keine dafür, dass Sie bleiben. Wir sehen uns Ihre Tarifübersicht an, vergleichen die Bedingungen und sagen Ihnen, was die Zahlen hergeben. Wie das Honorar vereinbart wird, lesen Sie unter Honorarberatung, und was ein Makler sonst kostet, steht in unserem Beitrag Was kostet ein Versicherungsmakler?

Rufen Sie uns an unter 0391-7324971 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Das Erstgespräch kostet Sie nichts.

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