Zum Hauptinhalt springen

Versicherungsmakler, Vertreter oder Berater: Wer arbeitet für wen?

Beratungsgespräch an einem Tisch: Unterschied zwischen Versicherungsmakler, Vertreter und Versicherungsberater

Makler, Vertreter, Berater: Drei Berufsbezeichnungen, die im Alltag oft durcheinandergehen. Für Sie als Kunde entscheidet der Unterschied darüber, in wessen Auftrag jemand handelt und wer ihn bezahlt. Dieser Beitrag ordnet die drei Rollen ein und zeigt, woran Sie erkennen, mit wem Sie es zu tun haben.

Der Versicherungsvertreter arbeitet für die Gesellschaft

Ein Versicherungsvertreter ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Verträge zu vermitteln. Er steht im Lager der Gesellschaft. Das ist nichts Anrüchiges, sondern seine gesetzlich vorgesehene Rolle. Sie sollten es nur wissen: Er kann Ihnen die Produkte anbieten, die sein Haus führt, und keine anderen. Erkennbar ist er meist am Logo an der Tür und an der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als gebundener Vertreter.

Der Versicherungsmakler arbeitet für Sie

Ein Versicherungsmakler wird von Ihnen beauftragt, nicht vom Versicherer. Er ist Ihr Sachwalter: Er soll den Markt sichten, Ihren Bedarf ermitteln und den passenden Vertrag empfehlen. Er haftet für seine Beratung und muss sie dokumentieren. Bezahlt wird er allerdings in aller Regel von der Gesellschaft, über die Courtage, die in Ihrer Prämie einkalkuliert ist.

Genau hier liegt der Punkt, über den selten gesprochen wird: Der Makler steht rechtlich auf Ihrer Seite, wird aber wirtschaftlich von der Gegenseite vergütet. Wie hoch diese Vergütung ausfällt und wann sie ins Gewicht fällt, rechnen wir im Beitrag Was kostet ein Versicherungsmakler? vor.

Der Versicherungsberater nimmt kein Geld vom Versicherer

Die dritte Rolle kennen die wenigsten. Ein Versicherungsberater hat eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO und darf keine Provisionen oder Zuwendungen von Versicherern annehmen. Er wird ausschließlich von Ihnen bezahlt, über ein vereinbartes Honorar. Vermittelt werden dann Nettotarife, in die keine Abschlussprovision einkalkuliert ist.

Für Sie heißt das: Die Empfehlung hängt nicht daran, welcher Anbieter am besten zahlt, und die Kosten der Beratung stehen auf einer Rechnung statt im Vertrag. Dafür fällt das Honorar auch an, wenn am Ende kein Abschluss steht.

Die drei Rollen nebeneinander

VertreterMaklerBerater
Handelt im Auftrag vondem VersichererIhnenIhnen
Bezahlt vondem Versichererdem Versicherer (Courtage)Ihnen (Honorar)
Auswahleigene Gesellschaftbreiter Marktausschnittbreiter Marktausschnitt
Erlaubnis§ 34d Abs. 1 GewO§ 34d Abs. 1 GewO§ 34d Abs. 2 GewO

Woran Sie erkennen, wen Sie vor sich haben

Jeder Vermittler muss Ihnen beim ersten Kontakt eine Erstinformation aushändigen. Darin stehen die Berufsbezeichnung, die Registrierungsnummer und die Angabe, ob Beteiligungen an Versicherern bestehen und wie vergütet wird. Wer im Register nachsehen will: Das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern ist öffentlich einsehbar.

Zwei Fragen bringen im Gespräch schnell Klarheit. Erstens: Von wie vielen Gesellschaften können Sie mir Angebote machen? Zweitens: Wer bezahlt Sie für diese Beratung, und wie viel? Wer darauf keine klare Antwort gibt, sagt damit auch etwas.

Häufige Fragen

Was heißt „unabhängiger“ oder „freier“ Versicherungsmakler?

Beides sind keine geschützten Begriffe, sondern Werbeworte. Gemeint ist meist ein Makler ohne Bindung an eine bestimmte Gesellschaft. Aussagekräftiger als das Wort ist die Antwort auf die Frage, wie viele Anbieter tatsächlich verglichen werden und wer die Beratung bezahlt.

Ist ein Makler teurer als der Direktabschluss?

In der Regel zahlen Sie beim Makler denselben Beitrag wie bei direktem Abschluss, weil die Courtage ohnehin einkalkuliert ist. Günstiger wird es erst mit Nettotarifen, und die gibt es über die Honorarberatung.

Kann ein Unternehmen beides anbieten?

Die Erlaubnis als Makler und die als Versicherungsberater schließen sich gegenseitig aus. Eine Beratung gegen Honorar ist aber auch für Makler möglich, wenn sie sauber von der Vermittlung getrennt und schriftlich vereinbart wird.

Unser Weg

H&N Mein Finanzhaus ist seit 2013 als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO in Magdeburg tätig und vergleicht über 90 Gesellschaften. Wir arbeiten auf Honorarbasis: Wir legen unsere Vergütung offen und rechnen Ihnen die Kosten Ihrer Verträge vor, bevor etwas unterschrieben wird. Wie das abläuft, steht auf unserer Seite zur Honorarberatung.

Rufen Sie uns an unter 0391-7324971 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Das Erstgespräch kostet Sie nichts.

Sie haben Fragen?

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner