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Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf: Übergang, Frist, Prüfpunkte

Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive: Wohngebäudeversicherung geht beim Hauskauf auf den Käufer über

Beim Hauskauf denken die meisten an Notar, Grunderwerbsteuer und Finanzierung. Die Gebäudeversicherung taucht auf der Liste selten auf, obwohl sie automatisch auf Sie übergeht: Mit dem Eigentumswechsel treten Sie in den bestehenden Vertrag des Verkäufers ein, ohne etwas zu unterschreiben. Was das für Sie bedeutet und welche Fristen laufen, steht hier.

Der Vertrag geht automatisch auf Sie über

Nach § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes tritt der Erwerber einer versicherten Sache in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags ein. Beim Hauskauf heißt das: Die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers läuft mit Ihnen als Versicherungsnehmer weiter, mit denselben Bedingungen und demselben Beitrag. Das ist sinnvoll, denn so entsteht keine Lücke im Schutz. Ihre Bank besteht bei einer Finanzierung ohnehin auf einem lückenlosen Nachweis.

Maßgeblich für den Übergang ist die Eintragung im Grundbuch, nicht der Notartermin. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie für die Beiträge zuständig. Wer wann zahlt, klären Käufer und Verkäufer üblicherweise über eine Aufteilung im Kaufvertrag.

Ihr Sonderkündigungsrecht: ein Monat

Sie müssen den übernommenen Vertrag nicht behalten. § 96 VVG gibt Ihnen ein Kündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Bestehen der Versicherung erfahren haben. Kündigen Sie mit sofortiger Wirkung, brauchen Sie ab diesem Tag einen eigenen Schutz. Kündigen Sie zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, haben Sie mehr Zeit für den Wechsel.

Diese Frist ist der einzige Zeitraum, in dem Sie ohne Bindung wechseln können. Danach gelten die normalen Kündigungsfristen des Vertrags. Deshalb lohnt sich der Vergleich in den ersten Wochen nach dem Grundbucheintrag, nicht erst im Jahr darauf.

Worauf Sie den alten Vertrag prüfen sollten

Ein übernommener Vertrag passt selten genau zu Ihrer Situation. Diese Punkte sollten Sie durchgehen:

  • Versicherungssumme und Unterversicherung: Passt der Wert noch zum Gebäude, oder wurde inzwischen an-, aus- oder umgebaut? Bei einem gleitenden Neuwertfaktor prüfen Sie, ob die Berechnungsgrundlage stimmt.
  • Elementarschäden: Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind in der Grunddeckung meist nicht enthalten. Für viele Lagen ist dieser Zusatz heute wichtiger als früher.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Ältere Verträge kürzen die Leistung, wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Neuere verzichten oft darauf.
  • Ableitungsrohre und Nebengebäude: Garage, Carport und Rohre auf dem Grundstück sind nicht automatisch mitversichert.
  • Vorschäden und Selbstbeteiligung: Beides beeinflusst Beitrag und Leistung erheblich.

Was der Beitrag über die Kosten verrät

Auch in der Wohngebäudeversicherung steckt eine Vermittlungsvergütung im Beitrag. Sie ist hier kleiner als bei langlaufenden Vorsorgeverträgen, aber sie ist da, und sie läuft jedes Jahr weiter. Ein Vergleich lohnt deshalb doppelt: für die Bedingungen und für den Preis. Wie Vergütung und Beitrag zusammenhängen, erklären wir im Beitrag Was kostet ein Versicherungsmakler?

Diese Versicherungen gehören sonst noch zum Hauskauf

Die Gebäudeversicherung ist die eine Pflichtübung. Daneben sollten Sie prüfen: die Hausratversicherung für das Inventar, die private Haftpflicht als Eigentümer, bei vermieteten Objekten die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, und vor allem die Absicherung der Finanzierung. Wer eine Immobilie über Jahrzehnte abbezahlt, sollte klären, was bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall mit den Raten passiert. Eine Bauleistungsversicherung ist Thema, wenn nach dem Kauf saniert wird.

Häufige Fragen

Muss ich die Gebäudeversicherung des Verkäufers übernehmen?

Übernehmen ja, behalten nein. Der Vertrag geht kraft Gesetzes auf Sie über. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis können Sie ihn kündigen und einen eigenen abschließen.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Finanzierende Banken verlangen sie aber praktisch immer, und ohne sie tragen Sie das Risiko eines Totalschadens allein.

Ab wann zahle ich den Beitrag?

Ab dem Eigentumsübergang, also mit der Eintragung im Grundbuch. Für die Zeit davor bleibt der Verkäufer zuständig. Die Aufteilung wird meist im Kaufvertrag geregelt.

Was ist, wenn der Verkäufer gar nicht versichert war?

Dann besteht ab dem Eigentumsübergang kein Schutz, und Sie sollten vor der Übergabe einen eigenen Vertrag abschließen. Lassen Sie sich die bestehende Police deshalb schon vor dem Notartermin zeigen.

Vertrag prüfen lassen

Schicken Sie uns die übernommene Police, solange die Monatsfrist läuft. Wir von H&N Mein Finanzhaus in Magdeburg sehen uns Bedingungen, Versicherungssumme und Beitrag an und sagen Ihnen, ob Behalten oder Wechseln die bessere Entscheidung ist. Als Honorarberater verdienen wir nicht am Abschluss. Wie das funktioniert, steht unter Honorarberatung.

Rufen Sie uns an unter 0391-7324971 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Das Erstgespräch kostet Sie nichts.

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